Mehr Extremisten mit Waffenschein
In Deutschland haben Ende 2025 laut NDR-Recherche mehr als 1.600 Extremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Trotz verschärftem Waffengesetz steigt die Zahl damit weiter an.

Trotz schärferer Regeln kommt die Entwaffnung von Extremisten in Deutschland offenbar nur schleppend voran. Eine NDR-Abfrage bei den Innenministerien der Länder zeigt: Zum Stichtag 31. Dezember 2025 hatten mehr als 1.600 Extremisten eine waffenrechtliche Erlaubnis. Das ist mehr als im Jahr zuvor, als die Recherche auf mindestens rund 1.500 Fälle kam.
Der größte Teil entfällt auf das rechte Spektrum. Nach den vorliegenden Daten gehörten mehr als 1.300 Personen dem rechtsextremen Milieu oder der „Reichsbürger“-Szene an. Erfasst wurden außerdem Linksextremisten, Islamisten, radikale Querdenker und weitere extremistische Gruppen. Ihr Anteil am legalen Waffenbesitz fällt laut den Angaben jedoch deutlich kleiner aus.
Tausende Waffen in Extremisten-Hand
Zu den Erlaubnissen zählt auch der Kleine Waffenschein, der etwa zum Führen von Schreckschusswaffen berechtigt. Für scharfe Schusswaffen ist eine eigene Genehmigung nötig. Wie viele davon sich exakt in den Händen von Extremisten befinden, bleibt unklar, weil nur elf von 16 Ländern dazu Daten lieferten. Sicher ist aber: Es sind mehr als 3.000 Schusswaffen. Zahlen der Bundesregierung zufolge lagen 2024 allein bei Rechtsextremisten, „Reichsbürgern“ und Selbstverwaltern sogar mehr als 4.000 Schusswaffen.
- Besonders viele Waffen meldeten Baden-Württemberg: 630
- Sachsen: 449
- Mecklenburg-Vorpommern: 440
- Hessen: 418
- Rheinland-Pfalz: 382
Gesetz verschärft, Wirkung bleibt aus
Vor zwei Jahren hatte die damalige Bundesregierung das Waffengesetz verschärft, damit Behörden Extremisten schneller entwaffnen oder Anträge ablehnen können. Die aktuelle Entwicklung deutet aber darauf hin, dass dieses Ziel bislang nicht erreicht wird. Die Zahlen gelten zudem nur als Mindestwerte, weil nicht alle Länder vollständige Angaben gemacht haben.
Ein Grund dürfte der hohe Aufwand im Verfahren sein. Vor Ort sind meist die Waffenbehörden zuständig, die auf Hinweise anderer Stellen wie Verfassungsschutz, Polizei oder Staatsanwaltschaft angewiesen sind. Dazu kommt: Betroffene gehen immer wieder juristisch gegen Entscheidungen vor — teils mit Erfolg. Die Entwaffnung extremistischer Waffenbesitzer bleibt damit ein Sicherheitsproblem, das längst nicht gelöst ist.
Quelle: Tagesschau