Brand wehrt sich vor Gericht
Im Prozess gegen Russell Brand hat die Verteidigung ihr Schlussplädoyer gehalten. Sein Anwalt weist die Vorwürfe von sechs Frauen zurück und betont, der 51-Jährige habe zwar promiskuitiv gelebt, aber keine Straftaten begangen.

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Im Verfahren gegen Russell Brand hat die Verteidigung ihre Beweisaufnahme beendet und vor Gericht noch einmal klar Stellung bezogen. Der Anwalt des britischen Komikers und Schauspielers erklärte im Schlussplädoyer, sein Mandant habe zwar ein „äußerst promiskuitives“ Leben geführt, daraus lasse sich aber keine Straftat ableiten. Auch die Darstellung, Brand sei ein "Psychopath", wies die Verteidigung entschieden zurück.
Gegen den 51-Jährigen stehen schwere Vorwürfe im Raum. Angeklagt ist er wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe in jeweils drei Fällen sowie wegen eines versuchten unsittlichen Übergriffs. Brand selbst bestreitet sämtliche Anschuldigungen und hat auf nicht schuldig plädiert.
Verteidigung greift Medienberichte an
Brands Anwalt stellte seinen Mandanten zugleich als Ziel einer medialen Dynamik dar. Nach seiner Darstellung hätten eine Dokumentation von Channel 4 sowie Berichte der "Times" und der "Sunday Times" dazu beigetragen, dass Jahre später strafrechtliche Vorwürfe erhoben wurden. Die Aussagen der Beschuldigerinnen seien dadurch beeinflusst worden, so die Linie der Verteidigung.
Die Staatsanwaltschaft hatte dieser Sicht bereits im Oktober widersprochen. Sie hält es für nicht plausibel, dass eine Dokumentation sechs rationale Frauen dazu gebracht haben könnte, ihre Erlebnisse zu erfinden oder nachträglich grundlegend umzudeuten. Aus Sicht der Anklage habe Brand vielmehr skrupellos gehandelt.
Sechs Frauen erheben Vorwürfe
Im Zentrum des Prozesses stehen Aussagen von sechs Frauen. Die mutmaßlichen Taten sollen sich zwischen 1999 und 2009 ereignet haben. Die Anklage hatte ihre Beweisführung am 14. Oktober begonnen, nun hat die Verteidigung nachgezogen.
- Angeklagt wegen Vergewaltigung und sexueller Übergriffe
- Vorwürfe von sechs Frauen
- Mutmaßlicher Tatzeitraum: 1999 bis 2009
Vor den Geschworenen argumentierte der Anwalt außerdem, viel Sex und ein ausschweifender Lebensstil seien moralisch diskutierbar, für die strafrechtliche Bewertung aber nicht automatisch relevant. Genau darüber muss die Jury nun entscheiden.
Quelle: web