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Sport27. Oktober 2026, 17:03 Uhr · von Redaktion

Xhaka und Embolo sind zurück

Der SFV holt Granit Xhaka und Breel Embolo ab November zurück ins Schweizer Nationalteam. Nach ihren abgeschlossenen Verfahren wegen gefälschter Corona-Zertifikate bleibt Xhaka zudem Captain.

Xhaka und Embolo sind zurück

Granit Xhaka und Breel Embolo werden ab dem nächsten Zusammenzug wieder für die Schweizer Nationalmannschaft berücksichtigt. Das hat der Schweizerische Fussballverband am Dienstag mitgeteilt. Ihr Comeback ist für die Nations-League-Spiele im November gegen Slowenien und Schottland geplant.

Die beiden Nationalspieler hatten zuletzt gefehlt, nachdem bekannt geworden war, dass sie während der Corona-Pandemie Zertifikate fälschen liessen. Dafür wurden sie verurteilt, die juristischen Verfahren sind laut SFV inzwischen abgeschlossen. In die Entscheidung zur Rückkehr flossen nach Verbandsangaben auch die sportlichen Folgen ein: Xhaka und Embolo verpassten bereits die vier Länderspiele im September und Oktober.

Xhaka bleibt weiter Captain

Auch an der Hierarchie im Team ändert sich nichts. Xhaka soll die Mannschaft weiterhin als Captain anführen. Laut Mitteilung lag die Entscheidung über das Kapitänsamt beim Nationaltrainer und beim Team. Der Spielerrat sowie der Trainerstaff kamen dabei einstimmig zum Schluss, dass Xhaka die Binde behalten soll.

Nationalteam-Direktor Pierluigi Tami erklärte, der Verband habe den Fall aus mehreren Blickwinkeln geprüft. Entscheidend gewesen seien die konkreten Umstände, die beendeten Verfahren und die bereits erfolgten Konsequenzen im sportlichen Bereich. Der SFV halte eine Rückkehr der beiden deshalb im November für vertretbar.

Neue Regeln für künftige Fälle

Parallel dazu hat der SFV-Zentralvorstand neue Leitlinien für den Umgang mit strafrechtlich relevanten Fällen in den Nationalteams verabschiedet. Sie sollen einheitliche Standards schaffen und gelten unabhängig von Geschlecht, Funktion oder Status.

  • Für alle Nationalteams gelten dieselben Beurteilungskriterien.
  • Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
  • Jeder Fall soll individuell nach Schwere, Verfahrensstand und Bezug zum Nationalteam bewertet werden.
  • Betroffene Personen müssen den Verband über Ermittlungen, Verfahren und Urteile informieren.

Quelle: SRF