Urteil gegen Ex-Ski-Funktionär
Das Bezirksgericht Brig hat den früheren Swiss-Ski-Vize und Ex-WM-Präsidenten Claude-Alain Schmidhalter verurteilt. Im Fall eines Ingenieurunternehmens erhielt er 12 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 5.000 Franken Geldstrafe.

Das Bezirksgericht Brig hat den früheren Swiss-Ski-Vize und Ex-Präsidenten der Ski-WM von Crans-Montana, Claude-Alain Schmidhalter, schuldig gesprochen. Verurteilt wurde er wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht. Vom Vorwurf des Betrugs wurden Schmidhalter und ein Geschäftspartner dagegen freigesprochen.
Das Urteil hat laut den vorliegenden Angaben keinen Zusammenhang mit seinen Funktionen im Sport. Hintergrund ist vielmehr ein Fall rund um die Leitung eines Ingenieurunternehmens im Oberwallis. Die Staatsanwaltschaft warf Schmidhalter und einem früheren Geschäftspartner Unregelmässigkeiten in der Unternehmensführung vor.
Strafe fällt tiefer aus als gefordert
Das Gericht verhängte gegen Schmidhalter eine Freiheitsstrafe von 12 Monaten, setzte diese aber für zwei Jahre zur Bewährung aus. Dazu kommt eine Geldstrafe von 5'000 Franken. Nach Darstellung der Anklage soll ein früherer Mitarbeiter des Unternehmens um mehr als 300'000 Franken geschädigt worden sein.
- Urteil: 12 Monate Freiheitsstrafe bedingt
- Bewährungsfrist: 2 Jahre
- Zusätzliche Geldstrafe: 5'000 Franken
- Freispruch: beim Vorwurf des Betrugs
Anklage wollte deutlich mehr
Die Forderung der Staatsanwaltschaft lag klar über dem nun gefällten Urteil. Sie hatte 23 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, eine Busse von 10'000 Franken sowie die Rückerstattung von 55'000 Franken beantragt. Die Verteidigung hatte hingegen einen vollständigen Freispruch verlangt.
Damit ist der frühere Sportfunktionär nun zwar verurteilt, allerdings in einem deutlich engeren Rahmen als von der Anklage gefordert. Entscheidend ist: Der Fall betrifft laut Gericht nicht seine öffentliche Rolle im Skisport, sondern die Vorgänge in einem Unternehmen im Oberwallis.
Quelle: SRF