Chris Brown kommt glimpflich davon
US-Sänger Chris Brown ist in London wegen einer Schlägerei in einem Club zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Ins Gefängnis muss der 37-Jährige nur, wenn er innerhalb eines Jahres erneut straffällig wird.

Foto: Wikimedia Commons / Lukas Gerronimo, CC BY-SA 4.0
Chris Brown ist nach einer Schlägerei in einem Londoner Club zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Ein Gericht in der britischen Hauptstadt verhängte gegen den 37-jährigen US-Sänger eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, setzte diese aber für ein Jahr zur Bewährung aus.
Für Brown bedeutet das: Eine Haftstrafe droht nur dann, wenn er innerhalb der kommenden zwölf Monate erneut mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Damit fiel das Urteil deutlich milder aus, als es grundsätzlich möglich gewesen wäre.
Richter nennt Gewalt im Club ernst
Der zuständige Richter Tony Baumgartner machte bei der Urteilsbegründung klar, dass Gewalt in einem gut besuchten Club kein Bagatelldelikt ist. Solche Vorfälle gefährdeten nicht nur das direkte Opfer, sondern auch andere Menschen vor Ort.
Trotzdem kam Brown vergleichsweise glimpflich davon. Nach britischem Recht liegt die Höchststrafe für die Beteiligung an einer öffentlichen Schlägerei bei bis zu drei Jahren Gefängnis. Das Gericht sah in diesem Fall aber unter anderem einen wichtigen Punkt strafmildernd: Es habe sich nicht um geplante Gewalt gehandelt.
Das Urteil im Überblick
- Verurteilter: Chris Brown
- Ort des Falls: ein Club in London
- Strafe: acht Monate Haft auf Bewährung
- Bewährungszeit: ein Jahr
Der Ex-Freund von Popstar Rihanna bleibt damit vorerst auf freiem Fuß. Die Entscheidung zeigt aber auch: Das Gericht bewertete die Auseinandersetzung durchaus als ernstes Vergehen, sah im konkreten Fall jedoch keinen Anlass für eine sofortige Haftstrafe.
Quelle: ORF